Mitteilungsverfahren nach § 146a AO

Neue Verpflichtung ab 2025

Seit 01. Januar 2025 gilt das neue Mitteilungsverfahren nach§ 146a (4) AO für alle Kassenbetreiber und Kunden unserer Kassensoftware. Auf dieser Seite haben wir wesentliche Informationen für Sie zusammengefasst und aktualisieren diese stetig im Falle von Änderungen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Betreiber der Kassen für die Meldung zuständig und verantwortlich sind. Sie müssen in jedem Fall aktiv handeln. Auf steuerliche Fragen können wir keine Hilfestellung geben, bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater für weitere Informationen zum neuen Mitteilungsverfahren.

Ziel des Mitteilungsverfahrens ist eine Vereinfachung der sogenannten Kassennachschau, also der Prüfung. Sie gibt dem Prüfer eine genaue Übersicht über die Filialen/Standorte, den eingesetzten Kassensystemen und der technischen Sicherheitseinrichtung.

Fristen zur Mitteilungspflicht

Jede Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme einer Kasse oder Filiale ist elektronisch zu melden.

Diese Meldung muss binnen einem Monat erfolgen.

Im Rahmen der Einführung der Mitteilungspflicht müssen bestehende Kassen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden. Dies gilt auch für alle Inbetriebnahmen bis 30.06.2025.

Die Meldung der Kassen kann nur elektronisch per ELSTER erfolgen. Hierfür stehen für unsere Kunden folgende zwei Optionen zur Verfügung:

  • Manuelle Meldung per ELSTER, wahlweise per PDF-Export auf Kassenebene oder Excel-Export für Kunden mit mehreren Kassen
  • XML-Export für den Import in ELSTER, direkt auf Kassenebene oder zentral mit Zustellung per E-Mail

Wichtiger Hinweis: Die Meldung erfolgt immer gesamtheitlich für eine Betriebsstätte (= Filiale). Sie müssen entsprechend für jeden Filiale eine Meldung einreichen und diese Meldung muss jeweils alle Kassen dieser Filiale umfassen. Wird eine Kasse neu aufgestellt oder abgebaut, muss diese Filiale gemeldet werden und diese Meldung muss wieder alle Kassen umfassen.

Hinweis zur Verfahrensdokumentation

Sie (oder Ihr Steuerberater) erhalten im Rahmen der Meldung per ELSTER eine Übertragungsbestätigung (Protokoll). Die Protokolle sind der Verfahrensdokumentation beizulegen.

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