Nachträgliche Änderung und Löschung von Daten im Kassensystem waren bis vor einigen Jahren bei manchen Betreiber keine Seltenheit – bis im Zuge der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Deutschland eingeführt wurde. Sie soll die ordnungsgemäße und manipulationssichere Speicherung von Transaktionsdaten im Kassensystem gewährleisten. Inzwischen sind alle Übergangsfristen abgelaufen und jede elektronische Kasse muss die Anforderungen der KassenSichV erfüllen, ansonsten drohen den Betreibern hohe Bußgelder und Steuernachschätzungen. Lediglich die offene Ladenkasse ohne elektronisches Kassensystem nimmt weiterhin eine legitime Sonderrolle ein.
TSE - Ein Unverzichtbares Sicherheitsmodul für Kassensysteme
Die TSE ist ein Sicherheitsmodul, welches in das Kassensystem integriert werden muss. Die TSE kann sowohl physisch (z.B. microSD-Karten und USB-Sticks) als auch als Cloud-Lösungen dargestellt werden. Es protokolliert alle eingegebenen Daten und stellt sicher, dass nachträglich keine Daten unbemerkt geändert oder gelöscht werden. Weiterhin müssen die Aufzeichnungen sicher und vorschriftsmäßig aufbewahrt und gespeichert werden. Festgelegt ist das, in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). Die Daten der TSE können über eine digitale Export-Funktion direkt in der Kasse ausgelesen und dem Finanzamt bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Datensicherheit und Steuerkonformität
Insgesamt bieten TSEs eine effektive Möglichkeit, die Integrität von Kassendaten zu gewährleisten, die Konformität mit Steuervorschriften sicherzustellen und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Kombination aus Manipulationssicherheit, Datenschutz und automatisierter Datenaufzeichnung macht sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig ihre Abläufe optimieren möchten. Prüfungsvorgänge werden hierdurch erleichtert und beschleunigt, wovon die Finanzbehörden und die Betreiber gleichermaßen profitieren.
Wichtige Hinweise
Das ITR POS Kassensystem unterstützt die Hersteller Swissbit und Cryptovision (D-Trust). In Bezug auf Cryptovision möchten wir Sie daran erinnern, dass ältere Modelle auf Grund eines Fehlers getauscht und die geltenden Übergangsfristen eingehalten werden müssen. Zudem haben die Finanzbehörden zur Wahrnehmung einiger Übergangsfristen eine Meldepflicht definiert, welche ebenfalls obligatorisch ist.
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